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Kinderschutz-Check für Eltern

Wie schützt die Kita, die Schule oder der Verein mein Kind?

Sie bringen Ihr Kind jeden Tag in die Kita, in die Schule oder zum Training. Natürlich dürfen Sie fragen, wie es dort geschützt wird. Das ist kein Misstrauen gegen einzelne Menschen. Gute Einrichtungen freuen sich über diese Fragen.

Nino Trentsch auf einer Streuobstwiese

Sie machen sich Sorgen um ein bestimmtes Kind oder haben einen konkreten Verdacht? Dann ist dieser Check nicht der richtige Weg. Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch berät kostenlos und anonym: 0800 22 55 530.

Von außen sehen Eltern wenig. Darum bewertet dieser Check die Einrichtung nicht. Er zeigt Ihnen, was Sie schon wissen und was Sie nachfragen können. Am Ende bekommen Sie Ihre persönliche Fragenliste zum Ausdrucken. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät, es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Um welche Einrichtung geht es?

Die 10 Fragen

1. Gibt es ein Schutzkonzept, und kann ich es oder eine Kurzfassung für Eltern lesen?
2. An wen kann ich mich mit einer Sorge wenden, und gibt es auch jemanden außerhalb der Einrichtung?
3. Gibt es feste Regeln für Nähe und Distanz, zum Beispiel dazu, wer mit einem Kind allein ist?
4. Weiß mein Kind, an wen es sich wenden kann, wenn ihm etwas nicht gefällt?
5. Lernen die Kinder dort, dass sie Nein sagen dürfen und ihre Gefühle ernst genommen werden?
6. Gibt es einen Plan, was bei einem Verdacht passiert? Die Einzelheiten muss ich nicht kennen, nur dass es ihn gibt.
7. Werden alle, die mit Kindern arbeiten, zum Kinderschutz geschult, auch Ehrenamtliche?
8. Wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt?
9. Arbeitet die Einrichtung mit einer Fachberatungsstelle zusammen?
10. Wird das Konzept regelmäßig überprüft, und werden Eltern und Kinder daran beteiligt?

Zusatzfragen für die Kita

11. Wie läuft das Wickeln, und wer darf wickeln?
12. Wie ist das Schlafen geregelt?
13. Wie gehen Sie mit Doktorspielen um?

Zusatzfragen für die Schule

14. Wie läuft es bei Klassenfahrten und Übernachtungen?
15. Wie geht die Schule mit Chats und Fotos um?
16. Was gilt für Personen von außen, etwa in AGs?
17. Wie weit ist das Schutzkonzept der Schule?

Zusatzfragen für den Verein

18. Wie ist es in Umkleide und Dusche geregelt?
19. Wer fährt Kinder zu Spielen und Wettkämpfen?
20. Was gilt bei Übernachtungen und Einzeltraining?
21. Dürfen Trainerinnen und Trainer private Chats mit Kindern führen?
22. Gibt es eine benannte Ansprechperson für Kinderschutz?

So sprechen Sie es an

Wen fragen: Kita-Leitung, Klassenlehrkraft oder Schulleitung, im Verein Trainerin, Trainer oder Vorstand. Am besten mit einem kurzen Termin, nicht zwischen Tür und Angel.

Ein guter Einstieg: „Mein Kind ist gern bei Ihnen. Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Kinderschutz und würde gern wissen, wie Sie das hier regeln. Können wir kurz darüber sprechen?“

Wenn die Antwort ausweicht: „Ich verstehe, dass das viel Arbeit ist. Mir wäre wichtig zu wissen, wer dafür zuständig ist und wie der Stand ist.“

Noch ein Weg: Sprechen Sie mit anderen Eltern oder dem Elternbeirat. Fragen, die mehrere Eltern stellen, kommen an.

Drei Dinge, die Sie lassen sollten

  • Fragen Sie nicht in Form eines Vorwurfs.
  • Fragen Sie Ihr Kind nicht aus. Es soll sich dort wohlfühlen dürfen.
  • Stellen Sie keine Vermutungen über einzelne Personen in den Raum und nicht in eine Elterngruppe.

Was gilt wo?

Kita: Ein Konzept zum Schutz vor Gewalt ist Voraussetzung für die Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII).

Schule: In Baden-Württemberg gibt es dazu seit 2025 verbindliche Vorgaben des Kultusministeriums: Alle Schulen sollen ein eigenes Schutzkonzept entwickeln. Fragen Sie am besten nach dem Stand.

Verein: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle Vereine ist mir nicht bekannt. Sportverbände raten aber ausdrücklich zu einem Schutzkonzept, und auch das Land unterstützt Vereine dabei.

Sie machen sich Sorgen um ein bestimmtes Kind oder haben einen konkreten Verdacht? Dann ist dieser Check nicht der richtige Weg. Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch berät kostenlos und anonym: 0800 22 55 530.

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Quellen: Land Baden-Württemberg, Schutzkonzepte für alle Schulen; Unabhängige Beauftragte, Broschüre für Mütter und Väter; Württembergische Sportjugend, Arbeitshilfe.

Sie möchten über Ihre Sorgen sprechen?

In der Elternberatung sprechen wir in Ruhe darüber. Und wenn Ihre Kita, Schule oder Ihr Verein das Thema angehen möchte: Geben Sie gern den Schutzkonzept-Selbstcheck weiter.