Wie schützt die Kita, die Schule oder der Verein mein Kind?
Sie bringen Ihr Kind jeden Tag in die Kita, in die Schule oder zum Training. Natürlich dürfen Sie fragen, wie es dort geschützt wird. Das ist kein Misstrauen gegen einzelne Menschen. Gute Einrichtungen freuen sich über diese Fragen.
Sie machen sich Sorgen um ein bestimmtes Kind oder haben einen konkreten Verdacht? Dann ist dieser Check nicht der richtige Weg. Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch berät kostenlos und anonym: 0800 22 55 530.
Von außen sehen Eltern wenig. Darum bewertet dieser Check die Einrichtung nicht. Er zeigt Ihnen, was Sie schon wissen und was Sie nachfragen können. Am Ende bekommen Sie Ihre persönliche Fragenliste zum Ausdrucken. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät, es wird nichts gespeichert oder übertragen.
So können Sie einsteigen
„Mein Kind ist gern bei Ihnen. Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Kinderschutz und würde gern wissen, wie Sie das hier regeln. Können wir kurz darüber sprechen?“
Sie machen sich Sorgen um ein bestimmtes Kind? Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch berät kostenlos und anonym: 0800 22 55 530.
NINO · Nino Trentsch, Kinderschutzfachkraft · 07183 9379704 · kontakt@mitnino.de · www.mitnino.de
So sprechen Sie es an
Wen fragen: Kita-Leitung, Klassenlehrkraft oder Schulleitung, im Verein Trainerin, Trainer oder Vorstand. Am besten mit einem kurzen Termin, nicht zwischen Tür und Angel.
Ein guter Einstieg: „Mein Kind ist gern bei Ihnen. Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Kinderschutz und würde gern wissen, wie Sie das hier regeln. Können wir kurz darüber sprechen?“
Wenn die Antwort ausweicht: „Ich verstehe, dass das viel Arbeit ist. Mir wäre wichtig zu wissen, wer dafür zuständig ist und wie der Stand ist.“
Noch ein Weg: Sprechen Sie mit anderen Eltern oder dem Elternbeirat. Fragen, die mehrere Eltern stellen, kommen an.
Drei Dinge, die Sie lassen sollten
- Fragen Sie nicht in Form eines Vorwurfs.
- Fragen Sie Ihr Kind nicht aus. Es soll sich dort wohlfühlen dürfen.
- Stellen Sie keine Vermutungen über einzelne Personen in den Raum und nicht in eine Elterngruppe.
Was gilt wo?
Kita: Ein Konzept zum Schutz vor Gewalt ist Voraussetzung für die Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII).
Schule: In Baden-Württemberg gibt es dazu seit 2025 verbindliche Vorgaben des Kultusministeriums: Alle Schulen sollen ein eigenes Schutzkonzept entwickeln. Fragen Sie am besten nach dem Stand.
Verein: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle Vereine ist mir nicht bekannt. Sportverbände raten aber ausdrücklich zu einem Schutzkonzept, und auch das Land unterstützt Vereine dabei.
Sie machen sich Sorgen um ein bestimmtes Kind oder haben einen konkreten Verdacht? Dann ist dieser Check nicht der richtige Weg. Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch berät kostenlos und anonym: 0800 22 55 530.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Quellen: Land Baden-Württemberg, Schutzkonzepte für alle Schulen; Unabhängige Beauftragte, Broschüre für Mütter und Väter; Württembergische Sportjugend, Arbeitshilfe.
Sie möchten über Ihre Sorgen sprechen?
In der Elternberatung sprechen wir in Ruhe darüber. Und wenn Ihre Kita, Schule oder Ihr Verein das Thema angehen möchte: Geben Sie gern den Schutzkonzept-Selbstcheck weiter.
